FAQ
Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Fahrausbildung bei der Fahrschule Studt
Der beste Weg, eine gute Fahrschule zu finden, ist die persönliche Empfehlung. Sprechen Sie mit Bekannten, Freunden oder Arbeitskollegen und fragen Sie, wie zufrieden sie mit ihrer Fahrschule waren.
Fragen Sie in einer empfohlenen Fahrschule nach:
- Werdegang der Ausbildung
- Preise
- Ausbildungskonzept
- Durchführung von Vorprüfungen mit Korrektur nach dem amtlichen Fragekatalog
Zusätzlich können Sie fragen, ob Sie an einer Theoriestunde teilnehmen können.
Sprechen Sie mit anderen Fahrschülern über ihre Erfahrungen mit der Fahrschule und dem Fahrlehrer.
Sie benötigen folgende Unterlagen: – Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
- – 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) ohne Kopfbedeckung, Größe 3,5×4,5 cm
- Sehtestbescheinigung (maximal 2 Jahre alt) von einer amtlich anerkannten Sehteststelle (Optiker oder Augenarzt)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
Sprechen Sie mit anderen Fahrschülern über ihre Erfahrungen mit der Fahrschule und dem Fahrlehrer.
Informationen zu den Prüfungen
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann einen Monat vorher absolviert werden. Beachten Sie jedoch, dass der Führerschein erst am jeweiligen Geburtstag ausgehändigt wird.
Bei der Theorieprüfung dürfen Sie maximal 10 Fehlerpunkte bei Ersterwerb erreichen, um die Prüfung zu bestehen.
Wenn Sie die Theorieprüfung oder Praxisprüfung nicht bestehen, können Sie diese in der Regel nach einer Mindestwartezeit von zwei Wochen erneut ablegen.
Sie können frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse an der praktischen Prüfung teilnehmen, vorausgesetzt, Sie haben die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden.
Die Dauer der praktischen Prüfung in der Fahrerlaubnisklasse B beträgt in der Regel etwa 55 Minuten.
Was sollte ich über die Probezeit nach dem Erhalt meines Führerscheins wissen?
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1 oder B beginnt die Probezeit mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren, sofern keine Auffälligkeiten während dieser Zeit vorliegen.
Punkte können durch die Teilnahme an speziellen Fahreignungsseminaren reduziert werden. Informiere dich bei der zuständigen Behörde oder einer anerkannten Fahrschule über verfügbare Programme und deren Bedingungen.
Verkehrsverstöße während der Probezeit können diese verlängern und weitere Maßnahmen wie Aufbauseminare erforderlich machen. Die genauen Konsequenzen hängen von der Schwere des Verstoßes ab.